Archive for the ‘Allgemein’ Category

 

Mietschulden in Berlin rückläufig

Juli 19th, 2010Posted by Redakteur

Die neuen Zahlen über die Berliner Mietschulden sind nun offiziell. Nachdem die vergangenen Jahre deutliche Rückgänge bei den ausstehenden Mieten der Berliner gezeigt hatten, wurde dieser Rückgang im Jahr 2009 sehr stark abgebremst. So stehen immer noch Mietschulden in zweistelliger Millionenhöhe bei den Berliner Vermietern aus. Dennoch befürchten Experten, wie der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V., kurz BBU, dass die Mietschulden sich wieder erhöhen könnten, wenn die Regierung ihre aktuellen Pläne umsetzt.

Doch zurück auf Anfang: Insgesamt sind 120 Wohnungsunternehmen im BBU vertreten. Sie alle hatten gesamte Mietschulden in Höhe von 91 Millionen Euro im Jahr 2009 zu verzeichnen. Der Rückgang im Gegensatz zum Vorjahr, wo es noch 91,5 Millionen Euro waren, beträgt somit 0,5 Prozent. Trotzdem der Rückgang der Mietschulden, der 2008 noch 11,6 Millionen Euro betrug, deutlich abgebremst wurde, sieht die BBU den Rückgang als Erfolg. Man müsse schließlich auch bedenken, dass die aktuelle Krise ihre Spuren hinterlassen habe.

Jedoch geht der BBU ebenfalls davon aus, dass die Mietschulden in Zukunft nicht weiter sinken werden, da die Bundesregierung Pläne hat, die auch trotz dem modernen Mietschuldenmanagement, das die meisten der Wohnungsunternehmen anwenden, nicht aufgefangen werden können. So heißt es aus Regierungskreisen, dass das Wohngeld gekürzt werden solle. Das aber sei genau der falsche Weg, denn die Krise hinterlasse ihre Spuren langfristig, der Abwärtstrend ist noch nicht zu Ende, sind sich die Experten einig. Die BBU geht davon aus, dass die Mietschulden steigen, wenn jetzt das Wohngeld gekürzt wird, so wie es Peter Ramsauer vorsieht. Für die Mieter wäre das ein riesiges Problem, vor allem aber auch für die Wohnungsunternehmen, die ohnehin schon geringe Mieten in Berlin verlangen könnten. Fielen davon noch große Teile aus, seien Insolvenzen der Wohnungsunternehmen kaum mehr aufzuhalten.

Die Selbstauskunft für Mieter wirft viele Fragen auf

Juli 11th, 2010Posted by Redakteur

Wer eine neue Wohnung sucht, kennt das Problem zur Genüge: Die Selbstauskunft vom neuen Vermieter wird eingefordert. Dabei stellt sich dann oft die Frage, ob tatsächlich alle Fragen beantwortet werden müssen und ob die Antworten stets der Wahrheit entsprechen müssen. Nicht immer ist dies der Fall, denn es gibt auch in der Selbstauskunft unzulässige Fragen. Diese dürfen mit Lügen beantwortet werden. Wer allerdings bei den erlaubten Fragen der Selbstauskunft flunkert, muss mit entsprechenden Konsequenzen innerhalb des Mietverhältnisses rechnen. Zu beachten ist auch: Wer einzelne Fragen erst gar nicht beantwortet, riskiert es, dass er vom Vermieter abgelehnt wird. Welche Fragen nun wie zu beantworten sind, ist nicht immer ganz klar. Wir räumen mit den Vorurteilen und Fragen rund um die Selbstauskunft auf.

Erlaubte Fragen bei der Selbstauskunft

Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wer bei ihm einzieht. Dafür ist es ihm auch gestattet, bestimmte Fragen zu stellen. Zu diesen erlaubten Fragen bei der Selbstauskunft gehören:

Fragen nach dem Arbeitgeber Fragen nach dem Einkommen Fragen nach dem Bezug von Sozialhilfe Fragen nach dem Familienstand des Mieters Fragen nach der Anzahl der Personen, die einziehen

Auch nach dem Alter der künftigen Bewohner einer Wohnung kann gefragt werden. Hier ist der Vermieter im Recht, wenn er solche und ähnliche Fragen stellt. Werden sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann die Kündigung drohen, auch wenn das Mietverhältnis schon lange besteht und sich erst deutlich später herausstellt, dass der Mieter gelogen hat. Sogar eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mietvertrag durch falsche Angaben wesentlich beeinträchtigt wird. In diesem Fall ist es dem Vermieter nicht mehr zuzumuten, dass er noch weiter an dem Mietverhältnis festhält. Allerdings gilt auch: Der Mieter ist nicht verpflichtet, von sich aus seine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Fragt der Vermieter nicht nach, muss der Mieter keine Angaben machen.

Unerlaubte Fragen bei der Selbstauskunft

Neben den erlaubten Fragen gibt es auch unerlaubte Fragen bei der Selbstauskunft durch den Vermieter. Diese müssen vom Mieter grundsätzlich nicht wahrheitsgetreu beantwortet werden. Selbst wenn die Lüge aufgedeckt wird, darf sich dies nicht negativ auf das Mietverhältnis auswirken. Zu den unerlaubten Fragen zählen

Fragen nach Name und Anschrift des bisherigen Vermieters Fragen nach dem Grund der Auflösung des letzten Mietverhältnisses Fragen zur Parteizugehörigkeit Fragen zur Mitgliedschaft im Mieterverein Fragen über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Fragen nach bestehenden Vorstrafen Fragen nach der Religionszugehörigkeit Fragen nach Krankheiten Fragen nach der Familienplanung Fragen nach dem Wohnstil Fragen nach der Aufenthaltserlaubnis oder der Staatsangehörigkeit des Ehepartners Fragen nach Hobbys Fragen nach der voraussichtlichen Mietdauer

Diese Fragen dürfen bewusst falsch beantwortet werden. Dem Mieter drohen dennoch keine Konsequenzen. Auslassen sollte man sie aber nicht, um nicht Gefahr zu laufen, eine Absage zu erhalten.

Wohnen mit Feng Shui: Die Grundlagen

Juli 3rd, 2010Posted by Redakteur

Eine der wichtigsten Lehren für gesundes und glückliches Wohnen ist Feng Shui. Es basiert auf der Wohnlehre Vatsu und entstand schon vor mehr als 2.500 Jahren. Die wichtigste Annahme im Feng Shui lautet, dass alle Dinge, die uns umgeben, von Chi, der allumfassenden Lebensenergie, durchflutet sind. Damit wir uns in den eigenen vier Wänden wohlfühlen, muss nun dieses Chi frei fließen können. Erst wenn alle Räume eines Hauses oder einer Wohnung nach diesen Regeln gestaltet werden, können wir uns wirklich wohl in unserer Wohnung fühlen.

Die fünf Elemente

Im Feng Shui spielen auch die fünf Elemente Holz, Feuer, Erde, Wasser und Metall eine wichtige Rolle. Sie sollten in einem Gleichgewicht stehen. Wenn in einem Raum der Wohnung etwa das Element Metall überwiegt, sollten in den anderen Räumen die anderen Elemente verstärkt werden.

Ganz wichtig im Feng Shui ist außerdem: Jeglicher Ballast stört den Energiefluss. Ungenutzte Räume und unaufgeräumte Zimmer haben in der nach Feng Shui eingerichteten Wohnung nichts zu suchen. Sie sollten in jedem Fall vermieden werden. Im Klartext heißt das, dass man sich von allem trennen sollte, was man nicht unbedingt benötigt. Das macht nicht nur einen selbst frei, sondern lässt das Chi auch besser fließen.

Die wichtigsten Rezepte zum Wohnen nach Feng Shui

Im Wohnraum etwa sollte darauf geachtet werden, dass Sofa, Sessel und Co. nicht direkt gegenüber einer Tür stehen. Das Chi könnte sonst entweichen. Dunkle Ecken sind im Feng Shui ebenfalls zu vermeiden, sie blockieren den Energiefluss. Am besten werden sie mit Lampen und Leuchten ausgeleuchtet und auch Grünpflanzen können hierbei deutlich helfen.

Beim Schlafraum ist darauf zu achten, dass die Farbgebung sehr zart und sanft gewählt wird. Das Bett sollte nach Feng Shui nicht zwischen Tür und Fenster aufgestellt werden. Hier entsteht eine Energie-Autobahn, die hinein und heraus verläuft und einen erholsamen Schlaf stören kann. Des Weiteren haben Spiegel und elektronische Geräte nichts im Schlafzimmer zu suchen, sie stören den Schlaf.

Kinderzimmer sollten idealerweise sehr hell und freundlich gestaltet sein. Am besten werden sie im Süd-Osten des Hauses bzw. der Wohnung eingerichtet. So sollen laut Studien rosa gestrichene Wände oder Böden beruhigend auf Kinder wirken. Der Schreibtisch sollte ebenfalls so platziert werden, dass die Kinder nicht direkt aus dem Fenster sehen, aber genauso wenig mit dem Rücken zur Tür sitzen.

Auch bei der Küche sollte man beachten, dass Spüle und Herd nicht direkt nebeneinander stehen. Die Spüle verkörpert das Element Wasser, der Herd das Feuer. Da Wasser Feuer löscht, kann sich das direkt nebeneinander Aufstellen beider Geräte auf den Wohlstand der Familie negativ auswirken.